AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Longa Dressler Leadership Consulting Stand: 01.09.2024
§ 1 Allgemeines; maßgebliche Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 08.04.2024 für den gesamten Vertrags- bzw. Geschäftsverkehr zwischen Longa Dressler Leadership Consulting und den Auftraggebern, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erneut erwähnt werden. Sie gelten ausschließlich auch dann, wenn der Auftraggeber auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
Aufträge werden grundsätzlich schriftlich erteilt. Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die im Vertrag vereinbarte Leistung. Nach vorheriger Absprache kann ein Auftrag auch mündlich erteilt werden.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigungen
1. Das Vertragsverhältnis beginnt und endet zu den im Vertrag genannten Zeitpunkten/Zeiträumen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach vorheriger Absprache kann auch mündlich gekündigt werden.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für Longa Dressler Leadership Consulting liegt insbesondere vor, wenn: o der Kunde sich im Verzug befindet und trotz wiederholter Mahnungen nicht zahlt,
o der Kunde sich durch Insolvenzverfahren oder negative Bonitätsauskunft als nicht zahlungswürdig erweist,
o der Kunde sich im Coaching-Prozess als psychisch instabil erweist,
o der Kunde eine persönlichkeitszerstörende Technik vertritt, die erst im Coaching-Prozess zutage tritt.
§ 4 Vergütung
Die für die Leistungen vereinbarten Honorare verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Angefallene Reiseaufwendungen, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert in der Rechnung aufgeführt.
1. Termine innerhalb Deutschlands können bis zu 14 Tage vorher kostenfrei abgesagt werden. Danach werden 20% der Summe für die gebuchte Einheit fällig, ab 7 Tagen vor dem gebuchten Termin werden 100% fällig.
2. Termine außerhalb Deutschlands können bis zu 21 Tage vorher kostenfrei abgesagt werden. Gebuchte Flüge und Stornogebühren müssen jedoch zu 100% vom Kunden übernommen werden.
3. Bei Auftragsbestätigung durch den Kunden werden in jedem Fall 20% der Auftragssumme fällig. Bei Rücktritt des Kunden werden diese 20% für die Kosten, die sich aus Konzeptionierung, Planungsausfällen und sonstigen Vorarbeiten ergeben haben, in Rechnung gestellt.
§ 4a Tages- und Stundensätze
1. Longa Dressler Leadership Consulting behält sich vor, die Tages- und Stundensätze jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
2. Über Änderungen der Tages- oder Stundensätze wird der Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich informiert.
3. Die im Vertrag vereinbarten Sätze bleiben während der Vertragslaufzeit unverändert, es sei denn, es wird eine separate, schriftliche Vereinbarung getroffen.
4. Für zusätzliche, nicht im ursprünglichen Vertrag enthaltene Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Tages- und Stundensätze.
§ 5 Abrechnung
Longa Dressler Leadership Consulting erstellt in der Regel monatlich oder quartalsweise (bei kleineren Beträgen) eine Abrechnung. Bei größeren Projekten erfolgt die Abrechnung immer für das jeweilige Jahr am Jahresende oder spätestens im Januar des Folgejahres. Das Honorar ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern im Vertrag oder in der Rechnung kein anderer Termin bestimmt ist.
1. Bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Honoraransprüche verbleiben die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen (u. a. Konzepte, Auswertungen) bei Longa Dressler Leadership Consulting.
2. Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind.
§ 6 Urheberrecht
1. Alle Materialien und Konzepte, die nicht ausschließlich für den Kunden erstellt wurden, bleiben geistiges Eigentum von Longa Dressler Leadership Consulting und dürfen nur nach Absprache für interne Vorgänge vervielfältigt werden.
2. Wird die Erlaubnis zur Vervielfältigung erteilt, muss der Kunde sicherstellen, dass diese ausschließlich für die abgesprochenen internen Zwecke genutzt werden.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß der im Vertrag konkretisierten Mitwirkungspflichten sowie darüber hinaus sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Leistungen zu erbringen und die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 7a Schweigepflicht
Die Verpflichtung zur absoluten Diskretion bezüglich der Daten und Informationen des Auftraggebers ist vertraglich geregelt. Ein Missbrauch zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
§ 8 Rechte wegen Mängeln
Longa Dressler Leadership Consulting gewährleistet, dass die erbrachten Beratungs- und Coaching-Leistungen im Rahmen der folgenden Bestimmungen frei von Mängeln sind.
1. Weisen die Beratungen oder Coachings nachweisbare Mängel auf, ist Longa Dressler Leadership Consulting zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. 1a. Der Kunde muss Longa Dressler Leadership Consulting die Nachbesserung ermöglichen, indem die Mängel rechtzeitig, innerhalb der Leistungserbringung, beanstandet werden. 1b. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt der Kunde.
2. Die Gewährleistung erlischt, wenn Dritte ohne Wissen von Longa Dressler Leadership Consulting mit der gleichen Leistungserbringung beauftragt werden.
3. Longa Dressler Leadership Consulting arbeitet ausschließlich mit Menschen, die freiwillig am Coaching-Prozess teilnehmen. a) Für Menschen, die psychisch oder physisch nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich mitzuarbeiten, übernimmt Longa Dressler Leadership Consulting keine Verantwortung. b) Treten genannte Probleme während der Leistungserbringung auf, ist Longa Dressler Leadership Consulting berechtigt, den Leistungsumfang neu festzulegen.
§ 9 Haftung
1. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Longa Dressler Leadership Consulting. Schadensersatzansprüche, auch aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.
2. Longa Dressler Leadership Consulting übernimmt keine Gewähr dafür, dass die eingesetzten Materialien oder Unternehmensdiagnosen exakt sind oder den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen.
3. Longa Dressler Leadership Consulting haftet nicht für entgangene Aufträge, Umsätze, Erträge oder für direkte und indirekte Verluste, die im Zusammenhang mit den eingesetzten Materialien entstehen.
4. Longa Dressler Leadership Consulting haftet nicht für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den eingesetzten Materialien oder Leistungen.
5. Die Haftung von Longa Dressler Leadership Consulting gegenüber dem Auftraggeber ist auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung begrenzt.
§ 10 Speicherung von Daten
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten durch Longa Dressler Leadership Consulting einverstanden.
§ 11 Sonstiges
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Meschede.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.